Im Jahr 2025 wird die schrittweise Umsetzung des Pflegeunterstützungs- und –
entlastungsgesetzes (PUEG) fortgeführt: Die Leistungen der Pflegeversicherung
werden zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöht.
Ab dem 1. Januar 2025 werden zusätzliche Gelder bereitgestellt, um die Pflege zu
Hause zu erleichtern und Familien bei den Heimkosten zu unterstützen.
Diese Änderungen gelten zu einem Teil bereits ab dem 01.01.2025.
Eine weitere Änderung findet ab 01.Juli 2025 zum Thema Verhinderungspflege statt.
Denn: Der Anspruch auf Verhinderungspflege wird von 6 Wochen auf 8 Wochen
verlängert und die Voraussetzung, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor
der erstmaligen Verhinderung 6 Monate gepflegt haben muss (Vorpflegezeit),
entfällt.
Außerdem: Die Leistungen der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege werden
zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst. Er beträgt maximal 3.539
Euro je Kalenderjahr und kann flexibel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege genutzt
werden. (Bundesministerium für Gesundheit 2024)
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