• Pflegeberatung

    ausführlich – zeitgemäß – kompetent

Freiberufliche Pflegeberaterin nach §7a SGB XI
Elke Marin

Mein Name ist Elke Marin und ich habe mich bewusst für diesen individuellen, freiberuflichen Weg der Pflegeberatung entschieden. Pflegeberatung bedeutet für mich die Beratung von Menschen mit Pflegebedarf, zu denen auch Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene gehören sowie die Beratung der pflegenden Angehörigen.

Warum ist mir eine umfassende, qualifizierte, neutrale Beratung und Begleitung von pflegebedürftigen Menschen so wichtig?

Aus meiner langjährigen Erfahrung als examinierte Kinderkrankenschwester, meinen unterschiedlichen Tätigkeiten im Bereich der Pflege und meiner Dozententätigkeit weiß ich, dass es gerade im Bereich der häuslichen Pflege viele Unterstützungsangebote gibt, die individuell auf Ihren Bedarf zugeschnitten werden können. Sei es durch die Unterstützung mittels Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder wohnumfeldverbessernder Maßnahmen.

Lassen Sie uns gemeinsam eine Lösung finden, damit Sie weiterhin in der eigenen Häuslichkeit gut und komfortabel leben können, auch dann, wenn es gesundheitliche Probleme gibt!


Aktuelles

Veranstaltung „Basiswissen Demenz“

Wann: 28.01.2025 – 17:00 – 18:30 Uhr

Wo: Gigis Niederrhein Kempen, Franziskaner Straße 2 , 47906 Kempen

Flyer finden Sie in der Anlage

Im Jahr 2025 wird die schrittweise Umsetzung des Pflegeunterstützungs- und –
entlastungsgesetzes (PUEG) fortgeführt: Die Leistungen der Pflegeversicherung
werden zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöht.

Ab dem 1. Januar 2025 werden zusätzliche Gelder bereitgestellt, um die Pflege zu
Hause zu erleichtern und Familien bei den Heimkosten zu unterstützen.

Diese Änderungen gelten zu einem Teil bereits ab dem 01.01.2025.

Eine weitere Änderung findet ab 01.Juli 2025 zum Thema Verhinderungspflege statt.

Denn: Der Anspruch auf Verhinderungspflege wird von 6 Wochen auf 8 Wochen
verlängert und die Voraussetzung, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor
der erstmaligen Verhinderung 6 Monate gepflegt haben muss (Vorpflegezeit),
entfällt.

Außerdem: Die Leistungen der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege werden
zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst. Er beträgt maximal 3.539
Euro je Kalenderjahr und kann flexibel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege genutzt
werden. (Bundesministerium für Gesundheit 2024)

Sprechen Sie mich gerne an!

Einsatzgebiet

NRW - Krefeld, Düsseldorf, Wesel, Kreis Kleve

Warum Pflegeberatung

Ich zeige Ihnen auf, warum eine Pflegeberatung wichtig ist.

Kontakt

  • Elke Marin
  • Rather Weg 50
    47647 Kerken-Eyll
  • Telefon

    01522-7034179

  • E-Mail

    info@marin-pflegeberatung.de

Wichtige Informationen

© Elke Marin - Pflegeberatung